FERNSEHTECHNIK - MEISTERBETRIEB GÖTTL
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und Großenzersdorf mit reduzierter Anfahrtspauschale !!
SAT ANTENNE EINSTELLEN
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9 - 17
Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Klimaschutz,
Umwelt ,Energie,Mobilität,Innovation und Technologie und der EU, das komplette Informationsblatt
erhalten Sie unter : reparaturbonus.at/Informationsblatt
So kommen Sie zu Ihrem Reparaturbon:
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(1) Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf
www.reparaturbonus.at ,unter Angabe folgender Daten:
• Angaben zur antragstellenden Person (Vor-, Nachname und Geburtsdatum)
• Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
• E-Mail-Adresse, Telefonnummer
• Kontonummer (IBAN)
Hinweise zur Gültigkeit des Bons:
• Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.
• Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet werden.
• Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein
Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach
dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden.
(2) Einlösen des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlags beim
Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:
• Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags beim Betrieb abzugeben.
• Der gesamte Rechnungsbetrag ist von der antragstellenden Person zu bezahlen.
• Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting
(KPC) ein.
• Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird die antragstellende Person
automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegebene E-Mail-Adresse, benachrichtigt und kann den
Stand der Bearbeitung mittels Bon-Tracker verfolgen.
(3) Überweisung der Förderung durch die KPC:
• Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC direkt auf das Bankkonto der
antragstellenden Person überwiesen.
Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung