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SAT ANTENNE EINSTELLEN                           SAT ANTENNE REPARIEREN
9 - 17
Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt ,Energie,Mobilität,Innovation und Technologie und der EU, das komplette Informationsblatt erhalten Sie unter : reparaturbonus.at/Informationsblatt 
So kommen Sie zu Ihrem Reparaturbon:
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(1)  Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf       www.reparaturbonus.at  ,unter Angabe folgender Daten:     •     Angaben zur antragstellenden Person (Vor-, Nachname und Geburtsdatum)     •     Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)     •     E-Mail-Adresse, Telefonnummer     •     Kontonummer (IBAN)        Hinweise zur Gültigkeit des Bons:      •    Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.      •    Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet werden.      •    Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein           Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach           dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden. (2)  Einlösen des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlags beim       Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:      •    Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags beim Betrieb abzugeben.      •    Der gesamte Rechnungsbetrag ist von der antragstellenden Person zu bezahlen.      •    Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting          (KPC) ein.      •    Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird die antragstellende Person           automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegebene E-Mail-Adresse, benachrichtigt und kann den           Stand der Bearbeitung mittels Bon-Tracker verfolgen. (3)  Überweisung der Förderung durch die KPC:       •   Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC direkt auf das Bankkonto der           antragstellenden Person überwiesen.
Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung
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(1)  Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder       einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at  ,unter       Angabe folgender Daten:     •     Angaben zur antragstellenden Person (Vor-, Nachname und           Geburtsdatum)     •     Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer,           Postleitzahl, Ort, Bundesland)     •     E-Mail-Adresse, Telefonnummer     •     Kontonummer (IBAN)        Hinweise zur Gültigkeit des Bons:      •    Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt           bzw. steht zum Download zur Verfügung.      •    Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet           werden.      •    Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei           Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein Reparaturauftrag           erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab           Erstellungsdatum automatisch. Nach dem Verfall kann           sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden. (2)   Einlösen des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw.        Erhalt des Kostenvoranschlags beim Partnerbetrieb und        Bezahlung der Rechnung:      •    Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des           Kostenvoranschlags beim Betrieb abzugeben.      •    Der gesamte Rechnungsbetrag ist von der antragstellenden           Person zu bezahlen.      •    Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung           anschließend bei der Kommunalkredit Public Consultin           (KPC) ein.      •    Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC           eingereicht hat, wird die antragstellende Person automatisch           über die bei der Bon-Erstellung angegebene E-Mail-Adresse,           benachrichtigt und kann den Stand der Bearbeitung mittels           Bon-Tracker verfolgen. (3)  Überweisung der Förderung durch die KPC:       •   Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch           die KPC direkt auf das Bankkonto der antragstellenden           Person überwiesen.
Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung
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Nachfolgend ein kurzer Auszug aus den Förderbedingungen des Bundesministeriums für Klimaschutz,Umwelt ,Energie,Mobilität, Innovation und Technologie und der EU, das komplette Informationsblatt unter : reparaturbonus.at/Informationsblatt 
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